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Urlaub mit Katze

Wer Katze, Hund, Pferd oder Frettchen mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen für deren Aufenthalt im Urlaubsland informieren, um unerfreuliche Überraschungen an der Grenze, etwa eine Quarantäne des Tieres, zu vermeiden. Denn die Einreise auch in EU-Länder – sowie die Rückreise – ist nur für gekennzeichnete und geimpfte Heimtiere mit EU-Heimtierausweis problemlos möglich.

Katze liegt entspannt in Transportkorb

Kennzeichnung

Die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren wird schon seit 2003 vom Europäischen Parlament vorgeschrieben. Galt bisher noch eine Übergangsfrist, in der eine Tätowierung zur individuellen Kennzeichnung ausreicht, müssen alle nach dem 1. Juli 2011 geborenen Tiere nun einen Microchip tragen. Bereits tätowierte, erwachsene Tiere müssen zwar nicht nachträglich gechipt werden, hilfreich ist die Implantation eines Chips laut Tasso jedoch trotzdem, um lästige Diskussionen mit nicht ausreichend informierten Zöllnern zu vermeiden. Die Kennzeichnung – durch Tätowierung wie Microchip – ist jedoch nur dann auch für den "Hausgebrauch" wirklich sinnvoll, wenn Katze samt Kennzeichnung bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister registriert sind. Nur so kann die etwa entlaufene Mieze auch ihrem Halter zugeordnet und zurückgebracht werden.

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist laut Heimtierverordnung der EU seit dem 3. Juli 2004 bei Reisen in EU-Länder für viele Heimtiere, auch Katzen, Pflicht. Er wird vom Tierarzt ausgestellt und dient einheitlichen und vereinfachten Reisebedingungen innerhalb der EU-Länder sowie dem Schutz vor Tollwut. Der blaue Heimtierpass ist daher nur in Verbindung mit einer Kennzeichnung und gültiger Tollwut-Impfung rechtskräftig. Wer bisher einen gelben "Internationalen Impfpass" für seine Katze hat, kann die dort aufgeführten Angaben samt allen anderen Impfungen von einem ermächtigten Tierarzt in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen lassen. Dieser überprüft und erneuert gegebenenfalls Kennzeichnung sowie Tollwut-Schutzimpfung.

Schutz

Neben der Tollwut-Impfung sind weitere Schutzimpfungen teilweise vorgeschrieben, teilweise sehr sinnvoll. Katzenseuche, Katzenschnupfen etc. sind in vielen Ländern leider immer noch weit verbreitet, es besteht daher durchaus die Gefahr der Ansteckung und weiteren Verbreitung dieser Infektionskrankheiten, selbst wenn Ihre Katze im Urlaubsland nicht frei herumläuft. Auch Sie können diese Viren über Ihre Straßenkleidung bzw. -schuhe auf Ihre Katze übertragen. Informieren Sie sich daher zeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes und fragen Sie Ihren Tierarzt nach empfehlenswerten Vorbereitungen.

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